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   BAG, 04.11.1965 - 2 AZR 65/65   

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BAG, 04.11.1965 - 2 AZR 65/65 (https://dejure.org/1965,143)
BAG, Entscheidung vom 04.11.1965 - 2 AZR 65/65 (https://dejure.org/1965,143)
BAG, Entscheidung vom 04. November 1965 - 2 AZR 65/65 (https://dejure.org/1965,143)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Feststellungsklage - Bestimmte Vordienstzeiten - Beschäftigungszeit - Dienstzeit

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (34)

  • LAG Hessen, 07.03.2019 - 9 Sa 145/17

    1. Aufgrund unionsrechtskonformer Auslegung des § 7 Abs. 3 Satz 3 BUrlG verfallen

    Darauf kann eine Feststellungsklage gerichtet sein ( st. Rspr. vgl. etwa BAG, Urteil vom 4. November 1965 - 2 AZR 65/65, nach juris ).
  • BAG, 04.03.1993 - 2 AZR 507/92

    Betriebsübergang; französische Streitkräfte in Berlin

    Dem Kläger kann nicht zugemutet werden, den Zeitpunkt abzuwarten, in dem sich die vom Arbeitgeber abgelehnte Berücksichtigung der Vordienstzeiten rechtswirksam auswirkt (Spiertz, Anm. 3 c zu AP Nr. 1 zu § 19 BAT).

    Mit längerer Betriebszugehörigkeit erlangt der Arbeitnehmer eine stärkere Rechtsposition nicht nur im Rahmen des allgemeinen Kündigungsschutzes, sondern auch gegenüber zahlreichen Ermessensentscheidungen des Arbeitgebers, z.B. bei der Dienstverwendung, der Heranziehung zu Vertretungen, der Berücksichtigung im Urlaubsplan oder der Entsendung zu Fortbildungskursen (vgl. BAG Urteil vom 4. November 1965 - 2 AZR 65/65 - AP Nr. 1 zu § 19 BAT, zu IV der Gründe).

  • BAG, 25.10.2001 - 6 AZR 718/00

    Beschäftigungszeit - Befristete Rente

    Darauf kann eine Feststellungsklage gerichtet sein (st. Rspr. vgl. etwa BAG 4. November 1965 - 2 AZR 65/65 - AP BAT § 19 Nr. 1).

    Ihm kann nicht zugemutet werden, abzuwarten, bis der Arbeitgeber eine konkrete Maßnahme auf eine nach seiner Auffassung unrichtige Berechnung der Beschäftigungszeit stützt (st. Rspr., vgl. etwa BAG 4. November 1965 - 2 AZR 65/65 - aa0; 14. Dezember 1995 - 8 AZR 380/94 - AP BAT-O § 19 Nr. 2; 15. Mai 1997 - 6 AZR 40/96 - BAGE 86, 1; 11. Dezember 1997 - 6 AZR 281/96 - AP BAT-O § 19 Nr. 14; 28. Oktober 1999 - 6 AZR 243/98 - nv.).

  • LAG Sachsen, 08.06.1994 - 2 Sa 137/94

    Feststellungsklage; Beschäftigungszeit; Rechtsschutzbedürfnis; Arbeitsverhältnis

    Entgegen der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 04. November 1965 - 2 AZR 65/65 -, AP Nr. 1 zu § 19 BAT ) kann nicht davon ausgegangen werden, daß die Beschäftigungszeit den Status oder Besitzstand des Angestellten entscheidend prägen.

    Es genügt insoweit entgegen der Auffassung von Spiertz (Anm. AP Nr. 1 zu § 19 BAT ) nicht, daß die Beschäftigungszeit "jederzeit bedeutsam für das Arbeitsverhältnis sein kann".

    Wenn das Bundesarbeitsgericht meint, die Beschäftigungszeit eines Angestellten im Öffentlichen Dienst sei für eine unübersehbar große Zahl von Ermessensentscheidungen des Dienstherrn bedeutsam, z. B. über die dienstliche Verwendung, die Heranziehung zu Vertretungen, die Zuteilung des Arbeitsplatzes und die Berücksichtigung im Urlaubsplan, bei der Abordnung zu anderen Dienststellen oder der Entsendung zu Fortbildungskursen (BAG, Urteil vom 04. November 1965 a.a.O.), so mag dies abstrakt zutreffen, ob aber jemals aus der theoretisch denkbaren großen Zahl von Ermessensentscheidungen des Dienstherrn irgendeine von der Beschäftigungszeit des Angestellten abhängt, stellt sich erst aus konkretem Anlaß heraus und ist keineswegs von vornherein sicher.

    Soweit das Bundesarbeitsgericht ausführt, aufgrund einer unrichtig festgesetzten Beschäftigungszeit könne ein Angestellter etwa bei der Betrauung mit einem höherwertigen Beschäftigungsauftrag oder bei der Zuteilung eines besseren Dienstzimmers oder bei der Entsendung zu Fortbildungskursen übergangen werden, räumt es hierzu selbst ein, es sei zweifelhaft, ob der Angestellte hiergegen überhaupt die Gerichte anrufen könnte, da ein Rechtsanspruch des Angestellten, bei diesen Maßnahmen berücksichtigt zu werden, möglicherweise nicht anerkannt werden könne (BAG, Urteil vom 04. November 1965 a.a.O.).

  • LAG Sachsen, 26.04.1995 - 6 Sa 842/94

    Anerkennung von Zeiten als Eisenbahndienstzeit (Beschäftigungszeit); Vorliegen

    "Entgegen der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Urteil v. 04.11.1965 - 2 AZR 65/65 -, AP Nr. 1 zu § 19 BAT ) kann nicht davon ausgegangen werden, daß die Beschäftigungszeit den Status oder Besitzstand des Angestellten entscheidend prägt.

    Es genügt insoweit entgegen der Auffassung von Spiertz (Anm. AP Nr. 1 zu § 19 BAT ) nicht, daß die Beschäftigungszeit jederzeit bedeutsam für das Arbeitsverhältnis sein kann.

    Wenn das BAG meint, die Beschäftigungszeit eines Angestellten im öffentlichen Dienst sei für eine unübersehbar große Zahl von Ermessensentscheidungen des Dienstherrn bedeutsam, z. B. für die dienstliche Verwendung, die Heranziehung zu Vertretungen, die Zuteilung des Arbeitsplatzes und die Berücksichtigung im Urlaubsplan, bei der Abordnung zu anderen Dienststellen oder der Entsendung zu Fortbildungskursen (Urteil v.04.11.1965, aaO.), so mag dies abstrakt zutreffen.

  • BAG, 15.05.1997 - 6 AZR 40/96

    Teilzeitarbeit - Berücksichtigung als Beschäftigungszeit

    Er kann nicht darauf verwiesen werden, abzuwarten, bis der Arbeitgeber eine konkrete Maßnahme auf eine nach Auffassung des Angestellten unzutreffende Berechnung der Beschäftigungszeit stützt (ständige Rechtsprechung: BAG Urteil vom 4. November 1965 - 2 AZR 65/65 - AP Nr. 1 zu § 19 BAT; Urteil vom 14. Dezember 1995 - 8 AZR 380/94 - AP Nr. 2 zu § 19 BAT-O).
  • LAG Brandenburg, 20.04.1995 - 3 Sa 762/94

    Berechnung der Beschäftigungszeiten; BAT; Feststellungsinteresse; Schulinspektor;

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  • LAG Berlin, 13.10.2000 - 2 Sa 1056/00

    Feststellungsinteresse für Antrag auf Festsetzung einer bestimmten

    Angesichts der unterschiedlichen Bedeutung der Beschäftigungszeit in den Vorschriften des BMT-G II kann eine endgültige Klärung dieser Frage für den Gesamtbereich des Arbeitsverhältnisses nicht erfolgen; es fehlt daher das erforderliche Feststellungsinteresse (Abweichung von BAG vom 4.11.1965 - 2 AZR 65/65 -).«.

    a) Allerdings ist in der Rechtsprechung das Bestehen eines Feststellungsinteresses für eine Klage auf Feststellung, dass bestimmte Vordienstzeiten auf die Beschäftigungs- und Dienstzeit im Sinne der §§ 19 und 20 BAT anzurechnen seien, angenommen worden, wenn diese zuvor durch den Arbeitgeber festgesetzt worden seien (BAG AP Nr. 1 zu § 19 BAT mit zustimmender Anmerkung Spiertz; Thüringer LAG LAGE Nr. 8 zu § 256 ZPO , bestätigt durch BAG AP Nr. 12 zu § 19 BAT-O , ohne dass dieses die Frage der Zulässigkeit der Feststellungsklage problematisiert).

  • BAG, 04.03.1993 - 2 AZR 374/92

    Voraussetzungen für das Fortbestehen eines Arbeitsverhältnises

    Dem Kläger kann nicht zugemutet werden, den Zeitpunkt abzuwarten, in dem sich die vom Arbeitgeber abgelehnte Berücksichtigung der Vordienstzeiten rechtswirksam auswirkt (Spiertz, Anm. 3 c zu AP Nr. 1 zu § 19 BAT).

    Mit längerer Betriebszugehörigkeit erlangt der Arbeitnehmer eine stärkere Rechtsposition nicht nur im Rahmen des allgemeinen Kündigungsschutzes, sondern auch gegenüber zahlreichen Ermessensentscheidungen des Arbeitgebers, z.B. bei der Dienstverwendung, der Heranziehung zu Vertretungen, der Berücksichtigung im Urlaubsplan oder der Entsendung zu Fortbildungskursen (vgl. BAG Urteil vom 4. November 1965 - 2 AZR 65/65 - AP Nr. 1 zu § 19 BAT, zu IV der Gründe).

  • LAG Sachsen, 25.11.1994 - 9 Sa 356/94

    Rechtsverhältnis als ein durch die Herrschaft der Rechtsnorm über einen konkreten

    b) Gegenstand dieses Rechtsstreits ist nicht ein Rechtsverhältnis, d.h. ein subjektives Recht, sondern ein Element dieses Rechtsverhältnisses (a.A. BAG Urteil vom 4. November 1965 - 2 AZR 65/65, AP Nr. 1 zu § 19 BAT zu III der Gründe zu einer ähnlichen Fallgestaltung).

    c) Das Bundesarbeitsgericht hat allerdings im Urteil vom 4. November 1965 (2 AZR 65/65, AP Nr. 1 zu 5 19 BAT zu IV der Gründe) die Ansicht vertreten, eine Klage auf Feststellung der Beschäftigungszeit sei zulässig, weil die Beschäftigungszeit Status und Besitz des Angestellten präge.

  • BAG, 14.12.1995 - 8 AZR 380/94

    Beschäftigungszeit nach § 19 BAT-O - stellvertretende Bürgermeisterin

  • LAG Sachsen, 06.07.1995 - 3 Sa 1529/94

    Anerkennung; Beschäftigungszeit; Feststellungsklage; Tarifvertrag; Tarifbindung;

  • LAG Sachsen-Anhalt, 09.05.2006 - 8 Sa 856/05

    Treuwidrige Berufung auf tarifliche Ausschlussfrist bei fehlerhafter Berechnung

  • LAG Düsseldorf, 29.11.1995 - 4 (2) Sa 975/95

    Gleichbehandlung Teilzeitbeschäftigter bei der Festsetzung von

  • LAG Sachsen, 22.03.1996 - 3 Sa 1181/95

    Anrechenbarkeit von Zeiten eines Arbeitsverhältnisses auf die Beschäftigungszeit;

  • BAG, 15.08.1979 - 4 AZR 913/77

    Studienurlaub während des Krieges - Vordienstzeiten - Dienstzeitberechnung

  • LAG Sachsen-Anhalt, 23.01.2001 - 8 Sa 402/00

    Verdienstzeiten; neue Bundesländer; Funktionsnachfolge; Bezirksplankommission

  • LAG Hamburg, 17.09.1996 - 6 Sa 79/95

    Berücksichtigung einer unterhälftigen Teilzeitbeschäftigung als

  • LAG Sachsen, 10.08.1995 - 4 (6) Sa 1222/94

    Voraussetzungen für die Anerkennung von Beschäftigungszeiten

  • LAG Sachsen, 27.09.1994 - 5 Sa 369/94

    Anrechnung; Beschäftigungszeit; BAT; Arbeitsverhältnis; Unterbrechung; Kündigung;

  • LAG Baden-Württemberg, 20.07.1994 - 3 Sa 44/94

    Zum Begriff des "unmittelbaren Anschlusses" im Sinne von § 27 Abs. 6 BAT

  • LAG Sachsen-Anhalt, 03.01.2001 - 8 Sa 402/00

    Berücksichtigung von Vordienstzeiten; Funktionsnachfolge von

  • BAG, 28.10.1999 - 6 AZR 243/98

    Feststellungsinteresse in Bezug auf Anrechenbarkeit von bestimmten

  • BAG, 15.05.1997 - 6 AZR 220/96

    Volle Anrechnung für Betriebszugehörigkeit

  • LAG Berlin, 28.11.1995 - 12 Sa 107/95

    Beschäftigungszeiten in der ehemaligen DDR

  • LAG Sachsen-Anhalt, 29.08.1995 - 8 Sa 1200/94

    Anrechnung von Beschäftigungszeiten; Zeitpunkt des Übergangs einer Dienststelle;

  • LAG Sachsen-Anhalt, 05.12.1995 - 8 Sa 1468/94

    Anrechnung der Zeit eines auf der Grundlage eines Förderungsvertrages

  • BAG, 15.05.1984 - 3 AZR 520/81

    Bergmannsversorgungsschein - Knappschaftsversicherungszeiten -

  • LAG Sachsen, 16.01.1996 - 11 Sa 894/95

    Anerkennung einer Beschäftigungszeit in der DDR; Rechtmäßige Höhe des

  • LAG Sachsen-Anhalt, 19.03.1996 - 8 Sa 1541/94

    Bundesmanteltarifvertrages für die Arbeiter gemeindlicher Verwaltungen und

  • LAG Baden-Württemberg, 28.02.1996 - 3 Sa 94/95
  • LAG Brandenburg, 03.11.1994 - 3 Sa 361/94

    Anrechnung von Studienzeiten auf die Beschäftigungszeit bei der Post (sog.

  • LAG Sachsen-Anhalt, 04.02.1997 - 8 Sa 71/96

    Anrechnung früherer Beschäftigungszeiten bei der Deutschen Reichsbahn als Zeiten

  • LAG Brandenburg, 14.08.1996 - 4 Sa 352/96

    Anerkennung von Beschäftigungszeiten; Anrechenbarkeit von bestimmten

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